DER WEG ZUM FÜHRERSCHEIN

FOLGENDE UNTERLAGEN BENÖTIGEN SIE:
Formulare für ein Gesuch finden Sie auf unserer Seite „Links“

Vollständig ausgefülltes Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- oder Führerausweises mit Augentest

1 aktuelles farbiges Passfoto
(Grösse 35 x 45 mm, keine Profilaufnahmen, ohne Kopfbedeckung)

Offizieller persönlicher Ausweis (Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis)

Original des Nothelferausweises (nicht älter als 6 Jahre; Sie sind davon befreit, wenn Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie A, A1, B oder B1 besitzen)
Gebühren werden von der Motorfahrzeugkontrolle in Rechnung gestellt (sofern Sie bereits einen Führerausweis besitzen, reduziert sich dieser Betrag).

Reichen Sie das Gesuch persönlich bei der Motorfahrzeugkontrolle Ihres Wohnkantons ein. Wurde Ihr Gesuch gutgeheissen, erhalten Sie weitere Informationen/Unterlagen (z.B. zur Theorieprüfung).

Haben Sie den Lehrnfahrausweis per Post erhalten, (Neulenker nach bestandener Theorieprüfung) können Sie bei mir mit dem praktischen Fahrunterricht beginnen.
Der Lernfahrausweis hat eine Gültigkeit von 2 Jahren.
Während der Ausbildung sind Sie verpflichtet einen Verkehrskundeunterricht (VKU) zu besuchen, dieser Kurs ist obligatorisch und dauert 4x2 Stunden. Ich informiere Sie gerne genauer darüber.

Wenn Sie den Verkehrskundeunterricht besucht haben und nach Absprache mit mir prüfungsreif sind, melde ich Sie zur Praktischen Fahrprüfung an. In der Regel erhält man einen Termin innerhalb von 2-3 Wochen.

Am Tag der Prüfung begleite ich Sie zum Prüfungsort. Die Prüfung wird auf dem Fahrschulfahrzeug absolviert. Der Prüfungsentscheid wird Ihnen direkt nach der Prüfungsfahrt vom Experten mitgeteilt.

Haben Sie die praktische Prüfung erfolgreich absolviert, erhalten Sie in den nächsten Tagen Ihren befristeten Führerausweis (2-Phasen-Ausbildung) per Post.

Ihren Führerausweis erhalten Sie für 3 Jahre auf Probe. In dieser Zeit müssen Sie
an einem vorgeschriebenen Weiterbildungstag teilnehmen, um den unbefristeten Ausweis zu erhalten.